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Wenn ein Händler aus einem andern EU-Land in ein Drittland liefert, aber die Drittlanderkennung nicht aktiviert hat, muss er die Lieferung im Ausgangsland versteuern. (mit den Steuersätzen des Ausgangslandes)
Aktuell wird der Steuersatz des Sitzlandes verwendet.
Wenn ein Händler aus einem andern EU-Land in ein Drittland liefert, aber die Drittlanderkennung nicht aktiviert hat, muss er die Lieferung im Ausgangsland versteuern. (mit den Steuersätzen des Ausgangslandes)