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Als Steuerberater bzw. Finanzamt sind die Erlöse aus Billbee nach dem Import nicht mit einer Auswertung abgleichbar. Die Berichte der Umsätze weichen ab, man müsste alle Shopauswertungen zusammenbasteln.
Das ist sehr empfehlenswert um Diskussionsbedarf mit einem Betriebsprüfer zu vermeiden.
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