Implementierung der Umsatzsteuer nach Durchschnittssätzen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gemäß §24 UStG.
Dies wäre eine große Unterstützung für Imkereien, kleinbäuerliche Betriebe und Nebenerwerbslandwirte welche Ihre Erzeugnisse regionale und direkt vermarkten.