Umsatzsteuersätze für Landwirtschaft (§24 UStG)

Implementierung der Umsatzsteuer nach Durchschnittssätzen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gemäß §24 UStG. Dies wäre eine große Unterstützung für Imkereien, kleinbäuerliche Betriebe und Nebenerwerbslandwirte welche Ihre Erzeugnisse regionale und direkt vermarkten.