Steuerlich korrekt Abbildung von Mehrzweckgutscheinen

Aktuell werden Gutscheine als Positionsrabatt, oder Rabattposition importiert. Bei Mehrzweckgutschein sollte der Gutschein aber als "Zahlungsmittel" importiert werden und nur den Zahlbetrag mindern nicht aber die Umsatzsteuer der Positionen, da der Händler trotzdem den vollen Ust-Betrag schuldig ist. Die Gutscheine müssen zum Zeitpunkt der Einlösung versteuert werden.