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Nach § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerermäßigte Lieferung von Kunsgegenständen möglich: https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/steuerermaessigung-fuer-die-lieferung-von-kunstgegenstaenden_166_616136.html
Billbee kann dies aktuell nicht abbilden, da sich der Steuersatz der Nebenleistung (Versandkosten) immer nach dem Steuersatz der Hauptleistung (Produkt) richtet.