Automatisierungen: "Land Lieferadresse EU / nicht EU" prüft nicht ob Steuergebiet der EU

Beispiel Kanarische Inseln: Die Kanarischen Inseln gehören zwar zum Zollgebiet der EU, aber nicht zum Steuergebiet der EU. Steuerlich wird die Bestellung deshalb beim Import als "Drittlandbestellung" eingestuft. Gibt es Regeln mit der Bedingung "Land Lieferadresse EU / nicht EU" erkennt die Bedingung das Gebiet nicht als "Drittland", da nicht z. B. auf die PLZ, sondern rein auf das Land (im Beispiel Spanien) geprüft wird. Prinzipiell sollte die Bedingung auch für steuerrechtliche Sonderfälle wie die Kanarischen Inseln greifen. Workaround: Mit einer "Oder Verknüpfung" kann in den Bedingungen auf "Land Lieferadresse EU / nicht EU" geprüft werden und zusätzlich über "Adresse enthält einen bestimmten Text" auf die PLZs der entsprechenden Gebiete geprüft werden.